Muss ich vor Vertragsschluss eine Gesundheitsprüfung machen oder Wartezeiten beachten?
Bei Antragstellung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Ihre Antworten führen aber nicht zu Ausschluss oder Ablehnung. Sollten Sie Vorerkrankungen haben, können Sie diese gegen Zuschlag mitversichern. Wartezeiten gibt es nicht. Sie haben ab Tag 1 Ihrer Zusatzversicherung Anspruch auf Leistungen.
Benötige ich ein Rezept vom Augenarzt, damit die Leistungen für eine Brille oder Kontaktlinsen gezahlt werden?
Nein, falls erforderlich kann auch der Optiker einen Sehtest durchführen. Es genügt, die Rechnung bei der SDK einzureichen, um die Leistung zu erhalten.
Erhalte ich mit der ambulanten Zusatzversicherung auch mehrmals Leistungen für Sehhilfen, sofern der Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft ist?
Ja. Die Leistungserstattung ist unabhängig von der Anzahl der Sehhilfen und Reparaturen. Je nach Tarif werden 200 Euro / 300 Euro / 400 Euro / 500 Euro der erstattungsfähigen Kosten innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ersetzt.
Ab welchem Alter kann ich Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen?
Die Nutzung der Vorsorgeleistung ist altersunabhängig.
Welche Vorsorgeleistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Als Vorsorgeuntersuchung gelten alle ambulanten Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die von einem approbierten Arzt vorgenommen werden und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu deren Höchstsatz abgerechnet werden. Sportmedizinische Untersuchungen gelten ebenfalls als Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem sind die Kosten für die Vorsorge während der Schwangerschaft versichert.
Wie oft werden mir die Kosten der Vorsorgeuntersuchung erstattet?
Auch hier ist die Anzahl der Untersuchungen nicht relevant. Je nach Tarif ersetzen wir die erstattungsfähigen Kosten bis maximal 200 Euro / 300 Euro / 400 Euro / 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.
Für welche Präventionskurse erhalte ich eine Erstattung?
Erstattungsfähige Präventionskurse müssen von der zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Hierzu zählt zum Beispiel Pilates, Yoga, Rücken-Fit oder Nordic Walking. Informationen über diese und weitere erstattungsfähige Kurse erhalten Sie bei Ihrer GKV oder unter www.zentrale-pruefstelle-praevention.de
Was muss ich bei der SDK einreichen, um eine Erstattung für meinen Präventionskurs zu erhalten?
Bitte reichen Sie uns für die Erstattung eine Teilnahmebestätigung über mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten ein sowie eine Bescheinigung, dass es sich um einen Präventionskurs nach § 20 SGB V handelt. Entsprechende Vordrucke sind bei Ihrer GKV und bei der SDK erhältlich.
Was sind Naturheilverfahren?
Unter Naturheilverfahren versteht man solche Behandlungen, die den Körper durch Naturheilmittel zur Selbstheilung anregen. Dazu zählen unter anderem Aromatherapie, Bewegungstherapie, Homöopathie, Physikalische Therapie, Sauerstofftherapie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).
Was ist das Hufelandverzeichnis?
Das Hufelandverzeichnis ist ein Leistungsverzeichnis und stellt eine Abrechnungshilfe für naturheilkundliche Behandlungen dar. Es enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar, praktisch bewährt, die lehr- und lernbar sind. Die ambulante Zusatzversicherung der SDK deckt den gesamten Leistungskatalog des Hufelandverzeichnisses ab.
Auf was muss ich achten, wenn ich einen praktizierenden Arzt für Naturheilverfahren aufsuchen möchte?
"Arzt für Naturheilverfahren" darf sich nennen, wer eine ärztliche Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer gemacht hat. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein.
Welche Voraussetzungen muss ein Heilpraktiker erfüllen?
Ein Heilpraktiker besitzt nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, worunter man die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen versteht.
Wie kann ich die SDK bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?
Für Notfälle im Ausland haben wir einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter + 49 711 99522001 erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr. Im Notfall helfen wir Ihnen zum Beispiel schnell einen Arzt vor Ort zu finden oder unterstützen Sie bei der Organisation und Durchführung eines Kranken-Rücktransportes.
Was muss ich nach einem Krankheitsfall im Ausland tun?
Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles, das genaue Datum von Reisebeginn und -ende, die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung, die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln und die IBAN und BIC des Abbuchungskontos.
Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind: Der Name und das Geburtsdatum des Patienten, die Krankheitsbezeichnung (Diagnose), die Behandlungsdaten und -dauer sowie alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.