Rechnung einreichen

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Ein Mann schaut sich seine Rechnungen an.

FAQ zu Rechnungs- einreichung

Rechnungen werden immer dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Behandlung bzw. der Erwerb der Medikamente und Hilfsmittel erfolgt ist. Bei einer jahresübergreifenden Behandlung wird die Rechnung aufgegliedert und den entsprechenden Jahren zugeordnet.

Damit Sie als privat Versicherter nicht Ihre Beitragsrückerstattung gefährden, empfehlen wir, dass Sie die Rechnungen des laufenden Kalenderjahres erst einmal sammeln. Senden Sie die Rechnungen erst dann an uns, wenn Sie der Meinung sind, dass deren Summe größer ist als die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung. Sobald eine Rechnung eingereicht wurde (unabhängig von der Summe), verfällt der Beitragsrückerstattungs-Anspruch für das betreffende Jahr. Bedenken Sie dabei allerdings auch, dass Sie rückerstattete Beiträge auch nicht mehr steuerlich absetzen können. Ein Steuerberater hilft Ihnen gerne weiter, diese Grenze genauer zu bemessen. Bitte nennen Sie uns bei Rechnungseinreichung immer Ihre Mitgliedsnummer. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen nur im tariflichen Umfang erstattet werden. Je nach Tarif ist durch Sie gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung zu zahlen.

Da Sie bei einer Krankenzusatz­versicherung keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung haben, empfehlen wir Ihnen im eigenen Interesse, dass Sie die Rechnungen so bald wie möglich bei uns einreichen.

Sie können uns Ihre Rechnungen ganz einfach formlos als Original an die SDK-Hauptverwaltung senden. SDK - Raiffeisenplatz 11 - 70736 Fellbach. Oder nutzen Sie einfach unsere SDK-App oder unser SDK Kun­den­por­tal. Weitere Informationen finden Sie unter www.sdk.de/app. Im Falle, dass Sie uns bislang ihre Bankverbindung für die Kostenerstattung noch nicht angegeben haben, bitten wir Sie uns diese mitzuteilen.

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Eine lächelnde Frau trägt ein Headset, weil sie sich gerade in einem Service-Telefonat befindet
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