Arzt schüttelt Frau die Hand
Versorgt wie ein Privatpatient

Praxis-zusatzversicherung

  • Schnelle Termine und bevorzugte Behandlung
  • Kostenübernahme von Privatleistungen
  • Kombination für Zahn- & Heilpraktiker-Versicherung
Das Icon verdeutlicht, dass Sie jetzt ihre Gesundheit upgraden können.

Privatpatient beim Arzt & Heilpraktiker sowie Zahnarzt

Zahnleistungen als optionale Ergänzung wählbar. Tarifbeispiel hier für 30-Jährige berechnet.
Tarifvergleichstabelle
 
Privatpatient beim Arzt Tarif
93,26 €
monatlich

Privatpatient beim Arzt Jetzt Angebot anfordern

Als Zusatzoption wählbar
Privatpatient beim Zahnarzt Tarif
18,13 €
monatlich

Privatpatient beim Zahnarzt Jetzt Angebot anfordern

Ärztliche Leistungen
Ärztliche Leistungen

80 % für Behandlungen beim Arzt

Ärztliche Leistungen

80 % für Zahnbehandlungen (z.B. Wurzel­behandlung) und Kieferorthopädie

Vorsorge & Prophylaxe
Vorsorge & Prophylaxe

100 % für Vorsorge­untersuchungen und Schutzimpfungen (STIKO)

Vorsorge & Prophylaxe

80 % z. B. für Zahnreinigung

Heil- Verbands- und Arzneimittel
Heil- Verbands- und Arzneimittel

80 %

Heil- Verbands- und Arzneimittel
Heil- Verbands- und Arzneimittel ist nicht mit Tarif abgesichert
Psychotherapie
Psychotherapie

80 %

Psychotherapie
Psychotherapie ist nicht mit Tarif abgesichert
Vergütungssätze
Vergütungssätze

Höchstsatz GOÄ

Vergütungssätze

Höchstsatz GOZ

Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage

Restkosten

Bemessungsgrundlage

Restkosten

Eigenanteil
Eigenanteil

20 %, max. 200 € Eigenbeteiligung

Eigenanteil

20 % nach Erstattung GKV und Zusatz­versicherung

Weitere Details & Leistungen
Weitere Details & Leistungen

Gesetzliche Zuzahlungen 100 %

Heilpraktiker 40 %

Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag

Weitere Details & Leistungen

Keine Zahnstaffel - sofortige Leistung

Keine Erstattung für Zahnersatz

Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag

  Privatpatient beim Arzt Jetzt Angebot anfordern Privatpatient beim Zahnarzt Jetzt Angebot anfordern

Wie kann Ihnen die Praxis-Zusatzversicherung helfen?

Drei Beispiele von SDK Mitgliedern
Ein Porträt von Noori, Mutter.

Noori H. 39 Jahre

Flensburg

Gefühl eines Privatpatienten
"Mein Ehepartner ist bei der SDK privat versichert, unsere Kinder und ich sind gesetzlich versichert. Durch die Praxiszusatzversicherung können auch wir die Vorteile einer privaten Kranken­versicherung nutzen und fühlen uns beim Arzt wie Privatpatienten."
Ein Porträt von Melanie, Versicherte.

Melanie T., 32 Jahre

Bad Homburg

Schnellere Terminvergabe
"Obwohl ich gesetzlich versichert bin, kann ich durch die Praxiszusatzversicherung auch die Gesundheitsservices, z.B. den Facharztterminservice, nutzen. So bekomme ich schnell Termine und bin bestens versichert."
Ein Porträt von Thorsten, Sportler und Versicherter.

Thorsten S., 46 Jahre

Saarlouis

Beste medizinische Versorgung
"Aufgrund einer Sportverletzung sind meine Gelenke stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich bekomme nun ein Medikament ins Knie gespritzt. Meine gesetzliche Kranken­versicherung hat dies nicht übernommen, aber die SDK. Seitdem geht es mir deutlich besser."

Ihre Fragen - unsere ehrlichen Antworten

Illustration einer Person mit ihrem Schatten, die eine Glühbirne präsentiert

Jedes volljährige Mitglied einer gesetzlichen Kranken­versicherung hat die Möglichkeit, sich zwischen dem Sachleistungs- und dem Kostenerstattungsprinzip zu entscheiden und vom Praxiszusatztarif zu profitieren. Vorteile der Praxiszusatzversicherung:

  • Keine Budgetierung
  • Schnellere Termine bei Ärzten und Fachärzten
  • Durch Kombination unseres Praxiszusatztarifes hast du eine Absicherung wie ein Privatpatient
  • Zugriff auf bessere medizinische Versorgung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Inanspruchnahme von Privatärzten ohne Kassenzulassung

Die Arztrechnung reichen Sie zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Von dort erhalten Sie den gesetzlichen Anteil erstattet. Anschließend reichen Sie den Beleg, zusammen mit dem Nachweis Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, bei uns ein und wir erstatten ebenfalls den tariflich vereinbarten Betrag. Die Arztrechnung können Sie im Anschluss überweisen. Lediglich in der Apotheke müssen Sie in Vorleistung gehen.

Es gibt zwei Abrechnungsverfahren: der Privatversicherte rechnet mit dem Arzt nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Gesetzlich Versicherte nutzen das Sachleistungsprinzip.

Als Privatversicherter zahlen Sie selbst für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ). Sie reichen die Rechnung dann erst bei Ihrer gesetzlichen und anschließend bei Ihrer privaten Kranken­versicherung ein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Dies geschieht im Kostenerstattungsprinzip, ähnlich wie bei einem Privatversicherten.

Senden Sie die Rechnung Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung. Diese prüft und erstattet, sofern es eine Leistung gibt, einen Teil der Rechnung. Diese Rechnung mit dem Erstattungsvermerk können Sie einfach bei der SDK einreichen und dann erfolgt bei uns die Regulierung und Sie erhalten die entsprechende Leistung