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Praxis-zusatzversicherung
- Schnelle Termine und bevorzugte Behandlung
- Kostenübernahme von Privatleistungen
- Kombination für Zahn- & Heilpraktiker-Versicherung
Privatpatient beim Arzt Tarif 93,26 € monatlich | Als Zusatzoption wählbar Privatpatient beim Zahnarzt Tarif 18,13 € monatlich | |
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Ärztliche Leistungen | Ärztliche Leistungen 80 % für Behandlungen beim Arzt | Ärztliche Leistungen 80 % für Zahnbehandlungen (z.B. Wurzelbehandlung) und Kieferorthopädie |
Vorsorge & Prophylaxe | Vorsorge & Prophylaxe 100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (STIKO) | Vorsorge & Prophylaxe 80 % z. B. für Zahnreinigung |
Heil- Verbands- und Arzneimittel | Heil- Verbands- und Arzneimittel 80 % | Heil- Verbands- und Arzneimittel |
Psychotherapie | Psychotherapie 80 % | Psychotherapie |
Vergütungssätze | Vergütungssätze Höchstsatz GOÄ | Vergütungssätze Höchstsatz GOZ |
Bemessungsgrundlage | Bemessungsgrundlage Restkosten | Bemessungsgrundlage Restkosten |
Eigenanteil | Eigenanteil 20 %, max. 200 € Eigenbeteiligung | Eigenanteil 20 % nach Erstattung GKV und Zusatzversicherung |
Weitere Details & Leistungen | Weitere Details & Leistungen Gesetzliche Zuzahlungen 100 % Heilpraktiker 40 % Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag | Weitere Details & Leistungen Keine Zahnstaffel - sofortige Leistung Keine Erstattung für Zahnersatz Ohne Vorleistung der Krankenkasse beträgt die Erstattung 40 % vom Rechnungsbetrag |
Privatpatient beim Arzt Jetzt Angebot anfordern | Privatpatient beim Zahnarzt Jetzt Angebot anfordern |
Wie kann Ihnen die Praxis-Zusatzversicherung helfen?
Ihre Fragen - unsere ehrlichen Antworten
Jedes volljährige Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung hat die Möglichkeit, sich zwischen dem Sachleistungs- und dem Kostenerstattungsprinzip zu entscheiden und vom Praxiszusatztarif zu profitieren. Vorteile der Praxiszusatzversicherung:
- Keine Budgetierung
- Schnellere Termine bei Ärzten und Fachärzten
- Durch Kombination unseres Praxiszusatztarifes hast du eine Absicherung wie ein Privatpatient
- Zugriff auf bessere medizinische Versorgung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Inanspruchnahme von Privatärzten ohne Kassenzulassung
Die Arztrechnung reichen Sie zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Von dort erhalten Sie den gesetzlichen Anteil erstattet. Anschließend reichen Sie den Beleg, zusammen mit dem Nachweis Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, bei uns ein und wir erstatten ebenfalls den tariflich vereinbarten Betrag. Die Arztrechnung können Sie im Anschluss überweisen. Lediglich in der Apotheke müssen Sie in Vorleistung gehen.
Es gibt zwei Abrechnungsverfahren: der Privatversicherte rechnet mit dem Arzt nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Gesetzlich Versicherte nutzen das Sachleistungsprinzip.
Als Privatversicherter zahlen Sie selbst für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ). Sie reichen die Rechnung dann erst bei Ihrer gesetzlichen und anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, um die Kosten erstattet zu bekommen. Dies geschieht im Kostenerstattungsprinzip, ähnlich wie bei einem Privatversicherten.
Senden Sie die Rechnung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese prüft und erstattet, sofern es eine Leistung gibt, einen Teil der Rechnung. Diese Rechnung mit dem Erstattungsvermerk können Sie einfach bei der SDK einreichen und dann erfolgt bei uns die Regulierung und Sie erhalten die entsprechende Leistung