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PKV für Beamte
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Unsere Leistungen für Beamte
630.000 Menschen vertrauen auf die Leistungen der SDK
- Fairness: Wir als genossenschaftliche Versicherung sind ausschließlich unseren Mitgliedern verpflichtet
- Individuelle Altersrückstellung und Beitragsentlastung für stabilere Beiträge im Alter
- Gesundheitsberatung mit Facharztterminservice inklusive
- Übernahme ausgewählter Vorsorgemaßnahmen ohne Auswirkung auf Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalt
- Leistungsfreiheit wird belohnt: Beitragsrückerstattung schon im 1. Jahr möglich
Ihre Fragen - unsere ehrlichen Antworten
Die private Krankenversicherung bietet Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen einen auf die Leistungen der Beihilfe abgestimmten Versicherungsschutz. Dabei erhalten Beamte oft bessere Leistungen und individuell angepasste Tarife. Das bedeutet in der Regel niedrigere Beiträge und eine größere Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern.
Beamtinnen und Beamte erhalten im Krankheitsfall eine individuelle Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Die Beihilfesätze betragen in der Regel 50 Prozent für Beamtinnen und Beamte, 70 Prozent für Ehegatten und 80 Prozent für Kinder.
Für die von der Beihilfe nicht abgedeckten Krankheitskosten muss die Beamtin bzw. der Beamte eine private Krankenversicherung abschließen. Der Tarif muss dem Beihilfesatz entsprechen.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab dem Tag der Verbeamtung möglich. Je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind, desto niedriger ist der Beitrag. Wer neu verbeamtet wird und sich privat versichern möchte, dem garantiert die PKV im Rahmen der Öffnungsaktion die Aufnahme. Die Öffnungsaktion stellt sicher, dass niemand wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung abgelehnt wird.
Mit der Pensionierung erhöht sich der Beihilfesatz üblicherweise von 50 auf 70 %. Entsprechend reduziert sich der private Versicherungsschutz auf 30 Prozent und der Versicherungsbeitrag sinkt entsprechend.
Informationen zum Download
Rechtlicher Hinweis
Alle Ausführungen stellen Kurzfassungen dar. Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes.
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