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Krankentagegeld
- Bei längerer Krankheit finanziell abgesichert
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Zusatzschutz schon ab 2,20 € / Monat
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Vergünstigte Bedingungen über mhPlus und VR Bank
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Krankentagegeld-Betrag zwischen 10 und 30 Euro / Tag wählbar; auf Anfrage auch höher
Kundenstimmen
Ihr finanzieller Schutz im Krankheitsfall
- Ausgleich bei Einkommensverlust
Das Krankentagegeld bietet Ihnen ein finanzielles Sicherheitsnetz, das aktiv wird, sobald Ihr Einkommen durch eine längerfristige Krankheit bedroht ist. Diese Absicherung hilft Ihnen, sich auf Ihre Genesung zu konzentrieren, ohne finanziellen Stress und ohne Gesundheitsprüfung. - Steigender Schutz
Mit steigendem Einkommen erhöht sich auch die Schutzintensität des Krankentagegeldes, um Ihren gestiegenen finanziellen Verpflichtungen gerecht zu werden. So bleibt Ihr Lebensstandard auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit stabil. - Dynamische Absicherung
Die Krankentagegeldversicherung passt sich dynamisch an, um auch bei wachsendem Einkommensverlust vollumfänglichen Schutz zu bieten. Dies gewährleistet, dass Sie auch bei langwierigen Erkrankungen finanziell abgesichert bleiben. - Lückenlose Deckung
Unsere Krankentagegeldversicherung sorgt für eine lückenlose Deckung im Anschluss an Ihr Krankengeld nach 6 Wochen. Wir bieten Ihnen ein Stück Sicherheit in den Zeiten der Unsicherheit.
Ihre Fragen - unsere ehrlichen Antworten
Das Krankentagegeld der SDK ist eine finanzielle Absicherung, die Ihnen im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ein Ersatzeinkommen bietet. Es soll den Verdienstausfall kompensieren und wird für die Dauer der Krankschreibung gezahlt.
Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie individuell wählen. Es ist möglich, über den Standardbetrag von 30 Euro pro Tag hinauszugehen, um Ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Ja, unsere Krankentagegeldtarife bieten flexible Optionen, die über die üblichen 30 Euro hinausgehen. Mit unserem Tarif TA können Sie sich höhere Beträge sichern. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zu Ihren Möglichkeiten.
Krankentagegeld erhalten Sie so lange, wie Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Sollten Sie hierzu Fragen haben, so können wir diese gerne in einem Gespräch näher besprechen.
Arbeitsunfähigkeitsnachweise
Hinweise zum Krankentagegeld
Die Arbeitsunfähigkeit ist uns innerhalb der im Tarif genannten Frist, spätestens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit, durch eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnose, Beginn der Arbeitsunfähigkeit, voraussichtlicher Dauer etc. nachzuweisen. Verwenden Sie hierzu bitte unser Formular Arbeitsunfähigkeitsnachweis Erstbescheinigung. Sie finden dieses in der Rubrik Formulare auf unserer Homepage. Die Zusendung kann auf dem Postweg, per Mail (sdk@leistung.de) , Fax (0711/7372-7255) oder der SDK-App erfolgen. Andere Formulare können nicht für die Leistungsprüfung berücksichtigt werden.
Die andauernde Arbeitsunfähigkeit weisen Sie uns bitte im Abstand von 14 Tagen anhand unseres Formulars Arbeitsunfähigkeitsnachweis Folgebescheinigung nach. Sie finden dieses in der Rubrik Formulare auf unserer Homepage. Die Zusendung kann auf dem Postweg, per Mail (sdk@leistung.de) , Fax (0711/7372-7255) oder der SDK-App erfolgen. Andere Formulare können nicht für die Leistungsprüfung berücksichtigt werden.
Melden Sie uns die Arbeitsunfähigkeit bzw. die andauernde Arbeitsunfähigkeit verspätet, also erst nach Ablauf der Karenzzeit, sind wir berechtigt die Krankentagegeldzahlung bis zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zur Vorlage des entsprechenden Vordrucks abzulehnen.
Eine rückwirkend ausgestellte Arbeitsunfähigkeit kann nicht anerkannt werden. Dabei kann eine Arbeitsunfähigkeit maximal für 2 Werktage ausgestellt werden.