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Finanz- und Geschäftsberichte
Auf dieser Seite finden Sie die Geschäfts- und SFCR-Berichte der SDK, der SDK Leben und der SDK Allgemeine sowie den SFCR-Bericht der SDK Gruppe.
Die SDK hat sich seit ihrer Gründung erfolgreich weiterentwickelt. Wir sind mit besten Leistungen für Sie da – und wollen offen mit Ihnen kommunizieren. Die vor einigen Jahren gestartete strategische Neuausrichtung hat sich als erfolgreich erwiesen, was sich auch in den Geschäftszahlen der drei Gesellschaften niederschlägt.
Drei Unternehmen bilden die SDK Gruppe: Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK), die Süddeutsche Lebensversicherung a. G. (SDK Leben) und die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a. G. (SDK Allgemeine). Im Bericht zur Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report – kurz: SFCR) erhalten Sie einen Überblick über wichtige Solvency II-Kennzahlen, bspw. zu Risikoprofil und Kapitalausstattung. Außerdem informiert der SFCR-Bericht über die Geschäftsorganisation und das Governance-System der SDK Gruppe.
Seit 2018 erstellt die SDK einen Konzernabschluss. Darin einbezogen sind die SDK als Mutterunternehmen und die "SDK Immobilien GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft" als Tochterunternehmen.
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Berichte der SDK Kranken
670.711 Versicherte vertrauen uns. Mit starkem Versicherungsschutz und zusätzlichen Gesundheitsdienstleistungen sind wir bei allen Gesundheitsfragen an ihrer Seite. Auch Firmenkunden bieten wir mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV), ergänzt durch Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und weiteren Gesundheitsdienstleistungen, ein umfassendes Gesamtpaket, um die Gesundheit der Belegschaft zusätzlich abzusichern.
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Berichte der SDK Leben
Die SDK Leben betreibt die Einzelversicherung nach Tarifen für die Kapitalversicherung und Risikoversicherung, die Rentenversicherung, die Unfall-Zusatzversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2023
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2023
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
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Berichte der SDK Allgemeine
Die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a. G.
Klein aber fein
Die SDK Allgemeine betreibt die Verbundene Hausratversicherung unter Vorauszahlung des Beitrags auf Lebenszeit. Die Sparte Hausrat ist für den Neuzugang seit vielen Jahren geschlossen. Die Allgemeine Unfallversicherung, die Auslandsreiseunfallversicherung und Unfall-Tarife für Assistance-Leistungen werden als Einzel- bzw. Gruppenversicherungen angeboten.
Keine Großschäden
Die SDK Allgemeine hat 2021 für Versicherungsfälle 60.200 Euro aufgebracht. Sie hat einen Überschuss von 182.000 Euro erzielt.
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Informationen zur Nachhaltigkeit der SDK und SDK Leben gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Zur Förderung der Transparenz hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten (sogenannten „insurance-based investment products“ (IBIPs)) bestehen seit 2021 konkrete Offenlegungspflichten, definiert durch die sogenannte Offenlegungsverordnung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten Auswirkung auf den Wert der Investition haben könnte. Von den Offenlegungspflichten betroffen sind sowohl Versicherungen, die Versicherungsanlageprodukte anbieten, als auch Finanzberater, die Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte erbringen. Die SDK Gruppe bietet umfassende Produktlösungen und Dienstleistungen für Privat- und Firmenkunden aus einer Hand an. Dabei ist das Thema Nachhaltigkeit der SDK Gruppe sehr wichtig. Unser Fokus liegt auf dem privaten Krankenversicherungsmarkt. Von den Informationspflichten der Offenlegungsverordnung in Bezug auf Nachhaltigkeit ist die SDK Gruppe wie folgt betroffen:
Der Vertrieb der SDK bietet neben dem Hauptgeschäftsfeld der privaten Krankenversicherung seit 2016 auch kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungsprodukte von Kooperationspartnern an. Somit steht im Vertrieb ein breites Produktportfolio zur Verfügung, um nahezu jeden Kundenbedarf abzudecken. Als Versicherungsunternehmen, das Versicherungsberatung für ein Versicherungsanlageprodukt erbringt, gilt die SDK als „Finanzberater“ im Sinne des Art. 2 Nr. 11 lit. b) Offenlegungsverordnung. Somit ist die SDK verpflichtet, die Anforderungen aus der Offenlegungsverordnung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsberatung zu erfüllen. Nachfolgend kommen wir unseren Transparenzpflichten für die SDK (Nachhaltigkeit in der Versicherungsberatung) nach.
Aufgrund der derzeitigen Strategie im Bereich Leben und der damit verbundenen untergeordneten Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt die SDK derzeit keine explizite Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsberatung. Die SDK, die als Kooperationspartner die Beratung für Versicherungsanlageprodukte anbietet, berücksichtigt die Informationen der Kooperationspartner. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Hinsichtlich der Einschätzung zu nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren fehlen derzeit die Informationen unserer Kooperationspartner, um detailliert prüfen zu können, welche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Sobald uns diese Informationen vorliegen, werden wir die Berücksichtigung in der Versicherungsberatung unter Bezugnahme auf die in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 aufgeführten Indikatoren in Betracht ziehen.
Im Rahmen der Versicherungsberatung stehen die Wünsche des Kunden stets im Mittelpunkt. Daher wird derzeit im Rahmen der Vergütung bei Abschluss von Versicherungsverträgen nicht unterschieden zwischen Produkten, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, und Produkten, bei denen dies nicht der Fall ist. Da uns als Versicherungsunternehmen das Thema Nachhaltigkeit wichtig ist, sind vereinbarte Ziele unternehmensweit jedoch grundsätzlich so ausgestaltet, dass eine übermäßige Übernahme von Nachhaltigkeitsrisiken vermieden wird. Zu diesem Zweck erfolgt ein Abgleich mit im Risikomanagementprozess identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechenden Maßnahmen. Zudem ist die Einhaltung interner und externer (aufsichtlicher) Regelungen im Kontext Nachhaltigkeit ein Bestandteil der Leistungsbeurteilung. Die Vergütungsleitlinien der SDK gelten für Mitarbeitende einschließlich der Führungskräfte sowie für die Organmitglieder der Gesellschaften.
Die SDK erachtet im Rahmen der Versicherungsberatung der Produkte unserer Kooperationspartner Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung erfolgt daher grundsätzlich nicht.
Die SDK Leben zeichnet seit 2016 kein Neugeschäft mehr im Bereich der kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungsprodukte, führt diese aber weiterhin im Bestand.
Als Versicherungsunternehmen, das ein Versicherungsanlageprodukt anbietet, gilt die SDK Leben als „Finanzmarktteilnehmer“ im Sinne des Art. 2 Nr. 1 lit. a) Offenlegungsverordnung. Die SDK Leben ist damit verpflichtet, die Anforderungen aus der Offenlegungsverordnung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit ihren Versicherungsanlageprodukten (Bestandsprodukte) zu erfüllen.
Nachfolgend kommen wir unseren Transparenzpflichten für die SDK Leben (Nachhaltigkeit in der Anlage) nach.
Aufgrund der derzeitigen Strategie im Bereich Leben und der damit verbundenen untergeordneten Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt die SDK Leben derzeit keine explizite Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse.
Hinsichtlich der Einschätzung zu nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren fehlen derzeit die Informationen, um detailliert prüfen zu können, welche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen bestehen. Sobald uns diese Informationen vorliegen, werden wir die Berücksichtigung unter Bezugnahme auf die in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 aufgeführten Indikatoren in Betracht ziehen.
Vergütungspolitik und Unternehmensstrategie stehen im Einklang. Vereinbarte Ziele sind grundsätzlich so ausgestaltet, dass eine übermäßige Übernahme von Nachhaltigkeitsrisiken vermieden wird. Zu diesem Zweck erfolgt ein Abgleich mit im Risikomanagementprozess identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechenden Maßnahmen. Zudem ist die Einhaltung interner und externer (aufsichtlicher) Regelungen im Kontext Nachhaltigkeit ein Bestandteil der Leistungsbeurteilung. Die Vergütungsleitlinien gelten für die Organmitglieder der Gesellschaften.
Für Bestandsprodukte, die nicht mehr vertrieben werden, sind keine vorvertraglichen Informationen erforderlich.
(Stand: 01.04.2024)