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Pflegezusatzversicherung
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Pflege-Tarif Basis Tarif ab 31,81 € monatlich | Pflege-Tarif Comfort Tarif ab 45,43 € monatlich | Alle Tarife nach Bedarf individualisierbar Pflege-Tarif Top Tarif ab 68,15 € monatlich | |
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Pflegegrad 5 | Pflegegrad 5 ambulant: 700 € | Pflegegrad 5 ambulant: 1000 € | Pflegegrad 5 ambulant: 1500 € |
Pflegegrad 4 | Pflegegrad 4 ambulant: 525 € | Pflegegrad 4 ambulant: 750 € | Pflegegrad 4 ambulant: 1125 € |
Pflegegrad 3 | Pflegegrad 3 ambulant: 350 € | Pflegegrad 3 ambulant: 500 € | Pflegegrad 3 ambulant: 750 € |
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 2 ambulant: 350 € | Pflegegrad 2 ambulant: 500 € | Pflegegrad 2 ambulant: 750 € |
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 1 ambulant: 350 € | Pflegegrad 1 ambulant: 500 € | Pflegegrad 1 ambulant: 750 € |
Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung | Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung | Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung | Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung |
Beitragsbefreiung | Beitragsbefreiung | Beitragsbefreiung | Beitragsbefreiung |
Weltweite Absicherung | Weltweite Absicherung | Weltweite Absicherung | Weltweite Absicherung |
Pflegeassistance und -beratung | Pflegeassistance und -beratung | Pflegeassistance und -beratung | Pflegeassistance und -beratung |
Lebenslange Dynamik | Lebenslange Dynamik optional wählbar | Lebenslange Dynamik optional wählbar | Lebenslange Dynamik optional wählbar |
Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit | Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit optional wählbar | Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit optional wählbar | Einmalzahlung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit optional wählbar |
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Was kostet Pflege wirklich?
- Je nach Pflegestufe und Pflegeeinrichtung reicht die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht aus, um die monatlichen Kosten zu decken. Die so entstehende Versorgungslücke gleichen Sie mit einer Pflegezusatzversicherung aus.
- Die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige in der stationären Pflege ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Der Eigenanteil der Kosten im 1. Jahr im Pflegeheim kann je nach Wohnort mehr als 2.500 € betragen.
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Klar ist: die Zahl der Pflegebedürftigen und die damit verbunden Kosten werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Je nach Pflegegrad und Wohnort kommen unterschiedlich hohe Kosten auf Sie zu. Diese werden nur zum Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Die dadurch entstehende Versorgungsglücke müssen Sie oder Ihre Angehörigen aus eigener Tasche zahlen. Die Pflegezusatzversicherung der SDK zahlt, sobald bei Ihnen ein Pflegegrad von mind. Grad 1 ermittelt wurde und schützt somit Ihr Vermögen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten für ambulante oder stationäre Pflege ab. Den Rest müssen Sie oder Ihre Angehörigen selbst zahlen und ggf. geht es dann an Ihr Erspartes. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, können die Pflegekosten besonders hoch sein. Sorgen Sie daher unbedingt mit einer privaten Pflegeversicherung vor.
Eine Pflegezusatzversicherung ist immer empfehlenswert, um die Versorgungslücke gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Gerade als junge Person lohnt es sich, die Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da sich die deutlich länger Ansparphase positiv auf den Beitrag auswirkt. Pflegebedürftigkeit ist überwiegend, aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig ungleich schlimmer.
Die Leistungspflicht beginnt mit der Zahlung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierfür ist der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Nach der Antragstellung erfolgt die ärztliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wurde nur der Fördertarif PZ abgeschlossen, gilt eine anfängliche Wartezeit von fünf Jahren. Die Pflegezusatzversicherung der SDK unterscheidet nicht danach, ob die Pflege durch Angehörige oder Pflegefachpersonal durchgeführt wird. Sie zahlt steuerfrei in jedem Pflegegrad die vollen vertraglich vereinbarten Leistungen.
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Rechtlicher Hinweis
Alle Ausführungen stellen Kurzfassungen dar. Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes.