Arzneimittel
Medikamente sind Kostentreiber in der Privaten Krankenversicherung. Gründe hierfür sind der medizinische Fortschritt, die Entwicklung innovativer und teurer Medikamente für immer mehr Erkrankungen und der demografische Wandel.
Ein neues Arzneimittel genießt zunächst für einige Jahre Patentschutz. Keine andere Pharmafirma darf dieses Medikament in diesem Zeitraum herstellen oder vertreiben. Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen andere Herstellen dieses Arzneimittel verkaufen. Sie stellen Nachahmerpräparate, also Kopien von den Originalpräparaten her.
- Bei vielen Medikamenten gibt es gleichwertige und deutlich kostengünstigere Alternativen, die sogenannten Nachahmerpräperate.
- Die Einsparung kann sich positiv auf Ihre Eigenleistung bzw. Selbstbeteiligung auswirken.
- Sie müssen dadurch weniger in Vorleistung gehen.
- Durch die günstigeren Nachahmerpräperate werden die Kosten reduziert. Dies wirkt sich langfristig positiv auf die Beitragsstabilität in der Krankenversicherung aus.
Nachahmerpräparate sind bei gleicher Wirkstoffzusammensetzung kostengünstiger als die Originalpräparate. Zu den Nachahmerpräparaten gehören Generika und Biosimilars.
Was sind Generika, Biologika und Biosimilars?
Biologika sind biologische Arzneimittel und werden in lebenden Zellen gebildet. Bei dem biologischen Herstellungsprozess kommt es winzigen Unterschieden bei verschiedenen Chargen eines Biologikums. Dabei wird streng überwacht, dass diese Unterschiede keinerlei Auswirkungen auf die Wirksamkeit und Sicherheit der Präparate haben. Biosimilars sind die Nachahmerpräparate der Biologika. Das Biosimilar ist nicht identisch mit dem Originalpräparat, sondern ähnlich.
Der Hersteller muss nachweisen, dass sein Biosimilar genauso wirksam und sicher ist wie das ursprüngliche Mittel. Darum ist der Wechsel von einem Biologikum zu einem Biosimilar unbedenklich. Da Biologika bei schweren Erkrankungen wie rheumatoide Arthritis oder Krebs eingesetzt werden, kann ein solcher Wechsel nur in Rücksprache und unter Überwachung durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden.
- Biosimilars sind bei vergleichbarer Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit kostengünstiger als die Biologika
Generika sind deutlich günstigere, wirkstoffgleiche Nachahmerpräparate von Arzneimitteln und werden nach Ablauf des Patentschutzes hergestellt. Ihre Wirkstoffe sind chemisch identisch mit dem Originalpräparat, die Wirkstoffmenge ist ebenfalls gleich.
Unterschiede gibt es nur bei den Hilfsstoffen. Die Hersteller von Generika können diese Nachahmerpräparate deutlich günstiger verkaufen als die Originalarzneimittel, denn der Aufwand für deren Zulassung ist viel geringer. Sie müssen im Zulassungsverfahren lediglich nachweisen, dass ihre Medikamente genauso wirken wie das Originalpräparat. In den meisten Fällen ist der Austausch eines Präparates gegen ein Generikum medizinisch unbedenklich. Ausnahmen sind Mittel gegen Epilepsie, Schilddrüsenhormone, manche Gerinnungshemmer, bestimmte starke Schmerzmittel sowie ein Medikament für Menschen mit Organtransplantation.
- Generika sind bei gleichem Wirkstoff deutlich kostengünstiger als die Originalpräparate
Unsere Kooperationspartner
Die STADAPHARM GmbH, Aliud Pharma GmbH und Consumer Health Deutschland GmbH sind Teil der STADA Arzneimittel AG – einem Arzneimittelhersteller, der vor mehr als 125 Jahren von deutschen Apothekern gegründet wurde. Diese langjährigen Erfahrungen nutzt STADA, um schwer und chronisch erkrankte Patienten mit hochwirksamen, wirtschaftlichen Therapien zu versorgen. Mit Serviceangeboten unterstützt STADA Patienten, Angehörige, Fachkreise und Kostenträger und verfolgt dabei stets den Auftrag, sich als verlässlicher Partner um die Gesundheit der Menschen zu kümmern. Weltweit vertreibt die STADA-Gruppe ihre Produkte in rund 120 Ländern und beschäftigt mehr als 12.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Schwerpunkt der STADAPHARM liegt auf hochwertigen Arzneimitteln für bestimmte Facharztgruppen:
- Spezialtherapeutika und Biosimilars
- Generika
- Diagnostika wie Blutzuckermessgeräte und -teststreifen
Gibt es eine kostengünstigere Alternative zu Ihren Medikamenten?
Hinweis: Ist ein Wechsel auf ein kostengünstigeres Arzneimittel nicht gewünscht oder aus ärztlicher Sicht nicht ratsam, entstehen Ihnen keine Leistungsnachteile. Sie können Ihre Verordnungen wie gewohnt bei uns einreichen.
Sie können selbst mit dem Arzneimittel-Preisvergleich des PKV-Verbands überprüfen, ob es zu Ihrem Medikament eine Alternative gibt.
Besprechen Sie mit ihrem Arzt, ob ein freiwilliger Wechsel auf ein Nachahmerpräparat für Sie in Frage kommt.
Setzen Sie niemals ohne ärztliche Rücksprache Medikamente ab oder verändern Sie eigenständig die verordnete Menge der Medikamente.