Pflegeleistungen beantragen

Garantiert in den richtigen Pflegegrad? Einfach informieren.

Sie oder jemand aus Ihrer Familie ist von Pflegebedürftigkeit betroffen? Für die Einstufung in den richtigen Pflegegrad muss ein beim medizinischen Dienst tätiger Arzt oder eine Pflegefachkraft innerhalb der gesetzlichen Fristen ein Gutachten erstellen. Das dient dann als Grundlage für den Leistungsumfang unserer privaten Pflegepflichtversicherung und unserer Pflege­zusatz­versicherung. Unser medizinischer Dienst MEDICPROOF erledigt zuverlässig die korrekte Einstufung für Sie.

Eine alte Dame ruht in ihrem Bett

Pflegebedürftigkeit feststellen

Pflegebedürftig sind Menschen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, da ihre Selbständigkeit und ihre Fähigkeiten in höherem Maße dauerhaft, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, eingeschränkt sind. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Geprüft werden die folgenden sechs Lebensbereiche. Für jedes Kriterium innerhalb der sechs Lebensbereiche werden Punkte vergeben.

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

 

  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltaglebens und der sozialen Kontakte

Pflegeleistungen beantragen

Aus dem Gesamtpunktwert der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit kann das Maß der Beeinträchtigungen sowie der entsprechende Pflegegrad abgeleitet werden. Für jeden dieser Pflegegrade gibt es bestimmte Leistungen. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade.

  1. Laden Sie sich hierzu einfach den Antrag auf Pflegeleistungen / Antrag auf Leistung für vollstationäre Pflege* herunter. Den Antrag finden Sie unter Downloads.
  2. Füllen Sie das entsprechende Formular bitte vollständig aus und schicken es an uns zurück. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter 0711/7372-7144.

 

Es gibt drei Möglichkeiten den Antrag bei uns einzureichen

  • per E-Mail an: pflegeleistungen@sdk.de
  • per Fax an: 0711/7372-7244
  • per Post an: Süddeutsche Kranken­versicherung a. G., Pflegeabteilung, Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Begutachtung aufgrund der Pandemie.

*Antragstellungsdatum = Eingangsdatum des Antrages bei der SDK

Begutachtung durch MEDICPROOF

Ein Gutachter der Firma MEDICPROOF (Medizinsicher Dienst der privaten Krankenversicherer) nimmt mit Ihnen Kontakt hinsichtlich einem Termin zur Begutachtung auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.medicproof.de.
  1. Lassen Sie uns bitte zusätzlich zum Antrag das Pflegeprotokoll (Formular 1.339 unter Downloads) bzw. einen aktuellen Auszug der
            Pflegedokumentation des Pflegeheimes und ggf. einen Arztbericht zukommen.
  2. Der Gutachter beurteilt bei dem vereinbarten Termin vor Ort - aktuell aufgrund der Pandemie digital - die Pflegebedürftigkeit und schickt das Ergebnis
            als Gutachten an die SDK.
  3. Sie erhalten dann eine Information über Ihren Leistungsanspruch von der SDK. Hinweise zu speziellen Leistungsfragen können Sie dem Merkblatt zu
            den Leistungen der PPV (Formular 1.305 unter Downloads) entnehmen.

Pflegeberatung? Einfach kostenlos und neutral beraten lassen.

Das Team der privaten Pflegeberatung der Firma COMPASS unterstützt Sie gerne.

 

Die pflegecompass-App

Ohne Anmeldung oder Registrierung weist die pflegecompass-App Ihnen den Weg durch den Pflegedschungel. Vom Antrag bis hin zu einer ausführlichen Leistungsübersicht bietet sie Orientierung und Sicherheit. Konzipiert für das Smartphone haben Sie mit dieser App alle Informationen immer genau dann zur Hand, wenn Sie sie brauchen.

ZUM APP DOWNLOAD

Kurzzeitpflege – Leistungen und Beantragung

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung für längstens acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden bis zu 1.774 EUR erstattet. Unterbringungs- und sonstige Kosten sind bei voll- und teilstationärer Pflege nicht erstattungsfähig. Die Leistungen können für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung der versicherten Person oder in sonstigen Krisensituationen beansprucht werden, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist. Der Leistungsbetrag kann sich um bis zu 1.612 EUR auf insgesamt bis zu 3.386 EUR im Kalenderjahr erhöhen, soweit im Kalenderjahr für diesen Betrag noch keine Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde.

Für die Beantragung von Kurzzeitpflege gibt es kein Antragsformular. Kontaktieren Sie uns gerne unter 0711/7372-7144.

Verhinderungspflege – Leistungen und Beantragung

Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der ehrenamtlichen Pflegeperson werden die Kosten für eine geeignete Ersatzpflegekraft für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612 EUR erstattet. Der Leistungsbetrag kann sich um bis zu 806 EUR auf insgesamt bis zu 2.418 EUR im Kalenderjahr erhöhen, soweit im Kalenderjahr für diesen Betrag noch keine Leistung der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den/die Pflegebedürftige(n) vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner/ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat und zum Zeitpunkt der Verhinderung bei der versicherten Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

 

Das Antragsformular „Kostennachweis über die durchgeführte Verhinderungspflege“ finden Sie in den Downloads unter „Kostennachweis Verhinderungspflege für Privatperson (1.342)"

Häufige Fragen

Illustration einer Person mit ihrem Schatten, die eine Glühbirne präsentiert

Der Antrag auf Pflegeleistungen ist von der zu begutachtenden Person zu unterschreiben. Sofern eine andere Person im Besitz einer ausreichenden Vollmacht ist, kann der Antrag auf Pflegeleistungen auch von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Sollte die Person nicht entsprechend bevollmächtigt sein, kann eine Begutachtung durch MEDICPROOF nicht in Auftrag gegeben werden.

Die MEDICPROOF GmbH ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Kranken­versicherung e. V. (PKV-Verband) und prüft, ob bei privat versicherten Antragstellern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchem Pflegegrad diese zuzuordnen ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.pkv.de und www.medicproof.de.

Sie entscheiden selbst, wer von Ihren Angehörigen oder Bekannten bei der Begutachtung dabei sein soll.

Für die Begutachtung ist es hilfreich, wenn Sie alle ärztlichen Unterlagen wie Berichte von Haus- und Fachärzten und Entlassungsberichte aus Krankenhäusern vorlegen.