Zweitmeinung Krebs

Optimale Behandlung bei Krebs sicher­stellen? Einfach machen.

Wir unterstützen Sie bei einer Krebsdiagnose mit dem unabhänigen onkologischen Zweitmeinungsservice der HMO AG.

Ein Arzt analysiert auf einem Tablet eine Röntgenaufnahme eines Beckens

Gute Gründe für den onkologischen Zweitmeinungsservice der SDK

Eine Zweitmeinung ist grundsätzlich für alle Patienten ratsam, die eine Krebsdiagnose erhalten. Sie kann Ihnen helfen, wenn Sie die Sicherheit haben möchten, die richtige Entscheidung zu treffen und alle Behandlungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. 

  • Sicherheit durch Expertenrat
    Die Zweitmeinung eines weiteren Experten ermöglicht Ihnen eine für Sie optimale Behandlung auf neuestem Stand der Wissenschaft.
  • Optimale Therapie ohne Fehlversorgung
    Dank des Zweitmeinungsverfahrens entfallen langwierige Suchprozesse nach einer angemessenen Therapie, zum Teil unter Einbeziehung mehrerer Ärzte. Auch eine Fehlversorgung ist damit ausgeschlossen.

So einfach kommen Sie an Ihre ärztliche Zweitmeinung

In Zusammenarbeit mit der HMO AG (Health Management Online) ermöglichen wir Ihnen den einfachen Zugang zu einer zweiten Meinung. Die Krebszweitmeinung arbeitet bundesweit mit über 140 onkologischen Spitzenzentren zusammen, um Ihnen jederzeit und für jede Krebserkrankung die geeigneten Spezialisten zur Verfügung stellen zu können.

  1. Sie melden sich telefonisch zum Zweitmeinungsservice Krebs an. Dazu rufen Sie entweder unter 089 6780-7846 das Servicetelefon der HMO an oder Sie nutzen den HMO Rückruf-Service.
  2. Ihr persönlicher Betreuer setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
  3. Ihr Betreuer unterstützt Sie bei der Sammlung aller notwendiger Unterlagen.
  4. Sind Ihre Unterlagen komplett, stellt Ihr Betreuer Ihren Sachverhalt einem Expertenteam vor und lässt ihn dort beurteilen.
  5. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie Ihre Zweitmeinung und die Therapieempfehlung des Expertenteams.
  6. Ihr persönlicher Betreuer steht Ihnen dann bis zu sechs Monate als Berater und Ansprechpartner zur Verfügung.

Einfach profitieren

Wir erstatten Ihnen gerne die Kosten für Ihre Gesundheitsleistung

Leistungserstattung durch die SDK

Für unsere Mitglieder mit privater Kranken­versicherung werden die Kosten direkt zwischen SDK und HMO AG abgerechnet. Somit müssen Sie nicht in Vorleistung treten.