Yippie, endlich schwanger!! Um sicherzustellen, dass es der werdenden Mutter und dem Baby während der Schwangerschaft richtig gut geht, gibt es eine ganze Reihe von Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen. Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese umfassende medizinische Betreuung.

Die Kosten tragen die Krankenkassen. Die Untersuchungen verfolgen sorgfältig die Entwicklung des Kindes. Alle Fortschritte werden im Mutterpass dokumentiert. Wenn Sie die Vorsorgetermine regelmäßig nutzen, besteht eine gute Chance, etwaige Risiken frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu handeln.

Nutzen Sie die Vorsorgetermine!

Vorrangiges Ziel der Vorsorgetermine ist es, Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig zu erkennen, um optimal zu behandeln. Auch wenn Ihre Schwangerschaft normal verläuft, sind regelmäßige Untersuchungen und Termine wichtig. Nutzen Sie dieses Angebot. So können Sie Ihre Schwangerschaft sorgenfrei genießen!

Wer führt die Vorsorge­untersuchungen in der Schwangerschaft durch?

Fast alle Vorsorge­untersuchungen können von Frauenärztinnen und -ärzten und Hebammen vorgenommen werden. Eine Ausnahme bilden Ultraschalluntersuchungen. Diese dürfen nur vom Arzt durchgeführt werden. Risikoschwangerschaften sollten ebenfalls von einem Gynäkologen betreut werden.

Welche Vorsorge­untersuchungen stehen an?

Die Schwangerschaftsvorsorge gibt es seit über 100 Jahren. Sie ist eine der ältesten Vorsorgemaßnahmen überhaupt. Während dieser spannenden Zeit finden viele Untersuchungen statt, um die Gesundheit von Ihnen und Ihrem Baby zu kontrollieren. In einer normal verlaufenden Schwangerschaft haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zahlreiche Beratungsgespräche, Untersuchungen und Tests:

  • Die Erstuntersuchung: Bei der Erstuntersuchung stellt der Arzt die Schwangerschaft fest. Außerdem erfasst er den allgemeinen Gesundheitszustand, psychische Belastungen oder mögliche Vorerkrankungen. Wenn Sie bereits Kinder haben, werden etwaige Befunde in die Anamnese einbezogen.
  • 10 Vorsorge­untersuchungen: Bis zur 32 Schwangerschaftswoche ist einmal pro Monat eine Vorsorge­untersuchung vorgesehen, danach alle 2 Wochen. Bei jeder Vorsorge­untersuchung misst der Arzt den Blutdruck und das Gewicht der Schwangeren. Außerdem analysiert er den Urin, ertastet den Stand der Gebärmutter und kontrolliert die Lage und die Herztöne des Babys. Zudem werden in regelmäßigen Abständen die Blutwerte untersucht.
  • 3 Ultraschalluntersuchungen: Im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge sind außerdem drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen. Diese finden jeweils im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat statt. Bei Risikoschwangerschaften und Komplikationen sind gegebenenfalls weitere Ultraschalluntersuchungen sinnvoll. Die Kosten trägt in diesen Fällen ebenfalls die Krankenkasse.
  • Nachuntersuchung: Sechs bis acht Wochen nach der Entbindung ist eine Nachuntersuchung fällig.

Tipp: Im Mutterpass sind alle Untersuchungen aufgeführt, die laut Mutterschafts-Richtlinien vorgeschrieben sind.

Eine schwangere Frau betrachtet eine Ultraschallaufnahmen.
In einer Schwangerschaft gibt es einen klaren Fahrplan für die verschiedenen Vorsorge­untersuchung.

Individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft

Viele werdende Mütter fragen sich „Was ist ein Ersttrimester-Screening?“, „Was ist ein Harmony-Test?“ und „Wie kann der Arzt Trisomien erkennen?“ Neben den zahlreichen gesetzlichen Vorsorge­untersuchungen kann Ihnen Ihr Arzt weitere sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Zum Beispiel im Bereich der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD), um festzustellen, wie wahrscheinlich eine Erkrankung oder Behinderung des ungeborenen Kindes ist. Diese Tests liefern in der Regel nur eine Risikoeinstufung, keine sichere Diagnose.

IGeL werden nur bei besonderen Risiken oder auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt. Bei Risikoschwangerschaften übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese zusätzlichen Leistungen. Ohne Indikation trägt die Schwangere die Kosten. Ärzte sind verpflichtet, Sie über den Zweck, die Aussagekraft und mögliche Konsequenzen der Untersuchung aufzuklären.

So bergen einige invasive Untersuchungsmethoden Risiken bei der Probengewinnung oder es können psychische Belastungen wegen eines Befunds auftreten. Informieren Sie sich bei Ihrer Hebamme oder Ihren Frauenarzt über die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Methode. Ärzte sind verpflichtet, sich vorab von Ihnen eine schriftliche Einverständniserklärung für eine IGeL-Leistung einzuholen. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

IGeL werden nur bei besonderen Risiken oder auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt.

Beispiele für individuelle Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft sind:

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