Kein Zahnersatz ist so gut wie der eigene Zahn. Eine Wurzelkanalbehandlung ist oft die letzte Rettung für erkrankte Zähne. Sie kann verhindern, dass der Zahn gezogen werden muss. Aber nicht jede Wurzel­behandlung ist eine Kassenleistung.

Was ist eine Wurzel­behandlung?

Ein Zahn besteht aus dem sichtbaren Bereich über dem Zahnfleisch, der Zahnkrone, und dem unsichtbaren Bereich, der Zahnwurzel. Jeder Zahn besitzt mindestens eine Zahnwurzel. In der Zahnwurzel sitzt das Zahnmark, die sogenannte Pulpa. Diese besteht aus Blutgefäßen und Nervengewebe. Wegen einer weit fortgeschrittenen Karies oder einem Unfall kann sich die Pulpa entzünden. Erste Anzeichen für eine sogenannte Pulpitis sind gelegentliche Schmerzen bei Kälte- oder Wärmereizen. Eine fortgeschrittene Pulpitis macht sich in der Regel durch pochende Zahnschmerzen bemerkbar. Sie kann aber auch symptomfrei verlaufen.

In schlimmen Fällen kann die Zahnwurzel vereitern und die Entzündung bis in den Kieferknochen „rutschen“. Die einzige Möglichkeit, einen an einer Pulpitis erkrankten Zahn zu erhalten, ist eine Wurzelkanalbehandlung (auch endodontische Behandlung). Zur Abklärung kann der Zahnarzt ein Röntgenbild anfertigen oder einen Vitalitätstest durchführen. Ziel einer Wurzelkanalbehandlung ist es, die entzündete Pulpa zu entfernen und den erkrankten Zahn zu erhalten.

Wie läuft eine Wurzel­behandlung ab?

Zuerst macht sich der Zahnarzt mit Hilfe von Röntgenaufnahmen ein genaues Bild vom Ausmaß der Entzündung. Erst dann beginnt er mit der Behandlung. Patienten erhalten dazu in der Regel eine örtliche Betäubung. Bei einer Wurzel­behandlung reinigt der Zahnarzt die Wurzelkanäle vom entzündeten Zahnmark und desinfiziert sie mit einer Lösung. In einigen Fällen ist eine weitere medikamentöse Behandlung sinnvoll. In der Regel wartet der Zahnarzt einige Zeit, bis er den Wurzelkanal auffüllt.

In der Zwischenzeit erhalten Sie ein Provisorium. Erst wenn der Zahn nicht mehr schmerzt, wird die Wurzel endgültig verschlossen. Der gesäuberte Wurzelkanal ist nun bakteriendicht versiegelt und vor dem Eindringen neuer Keime geschützt. Auf diese Weise können entzündete und sogar tote Zähne teils für Jahrzehnte gerettet werden. Eine Wurzelkanalbehandlung ist abgeschlossen, wenn der Zahn durch eine Füllung oder eine Krone wieder voll funktionstüchtig ist. Bei einer exakt durchgeführten Wurzelkanalbehandlung sind die Erfolgsaussichten in der Regel sehr hoch.

Eine ältere Dame wird beim Zahnarzt behandelt.

Was passiert mit dem Zahnnerv?

Ein wurzelbehandelter Zahn wird nicht länger von Blut- und Nervengefäßen versorgt. Er „lebt“ nicht mehr. Der Zahn kann sich dunkel verfärben und leichter brechen. Oft setzt der Arzt nach einer Wurzel­behandlung eine Krone auf den Zahn. Ein toter Zahn kann mit einer Krone jahrelang gute Dienste leisten.

Wurzel­behandlung: Was zahlt die Krankenkasse?

Eine Wurzelkanalbehandlung ist keine uneingeschränkte Kassenleistung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Bei den hinteren Backenzähnen – den sogenannten Molaren – ist das nicht immer der Fall. Eine Wurzel­behandlung der Backenzähne wird übernommen, wenn:

  • der Backenzahn in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke steht,
  • die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird,
  • durch die Behandlung vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.

In Einzelfällen können weitere Argumente für eine Erhaltungswürdigkeit des entzündeten Zahns sprechen. Generell zahlt die Krankenkasse keine Behandlung mit unklaren Erfolgsaussichten.

Wurzel­behandlung: Was tun, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Wenn Sie sich trotz Ablehnung durch die Kasse einen Zahnerhalt wünschen, können Sie die Behandlung als private Leistung durchführen lassen. Der Zahnarzt ist verpflichtet, Ihnen die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten verständlich und neutral zu erläutern. Außerdem muss er Sie schriftlich über die anfallenden Kosten informieren und bei kostenpflichtigen Behandlungen Ihre schriftliche Einwilligung abholen. Eine Information durch das Praxispersonal reicht nicht aus.

Kosten reduzieren mit einer Zahn­zusatz­versicherung

Viele Patienten bleiben bei ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung bei Kronen, Implantaten und hochwertigen Füllungen auf einem Großteil der Kosten sitzen. Wenn Sie Wert auf zahntechnische Sonderleistungen und einen ästhetischen Mehrwert legen, kann für Sie eine Zusatz­versicherung sinnvoll sein. Diese übernimmt in vielen Fällen die Kosten für zahntechnische Sonderleistungen und für die Zahnprophylaxe.

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Frau putzt sich lächelnd die Zähne

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