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Digitale Gesundheits- anwendungen (DIGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können seit Oktober 2020 auf Rezept von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Apps, welche Ihre Heilbehandlung unterstützen und von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erstattet werden.
- DiGA sind CE-zertifizierte Medizinprodukte
- DiGA werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft
- Sie erfüllen bestimmte Anforderungen an Qualität, Funktion, Datensicherheit und Datenschutz
- DiGA finden Verwendung, um Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln und zu lindern
- DiGA bieten positive Versorgungseffekte
- DiGA beruhen auf digitalen Technologien (z.B. Apps für Smartphones oder browserbasierte Anwendungen)
Wie nutze ich eine DiGA?
- Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten, ob es eine DiGA für ihre Erkrankung oder ihr Beschwerdebild gibt. Lassen Sie sich
die DiGA auf Rezept verordnen. Das Rezept sollte den Namen der verordneten DiGA sowie die Diagnose enthalten - Laden Sie sich die verordnete DiGA über einen App-Store oder direkt über den Hersteller auf Ihr Endgerät
- Kaufen Sie den Zugang zur Anwendung über die Webseite des Herstellers oder direkt in der Anwendung. Achten Sie darauf, dass Sie eine Rechnung
erhalten - Nutzen Sie die DiGA wie vorgesehen
- Reichen Sie die Verordnung (Rezept) sowie die Rechnung der DiGA bei der SDK zur Erstattung ein
Einfach profitieren
Leistungserstattung durch die SDK
Alle auf der Webseite des BfArM gelisteten DiGA, werden nach ärztlicher Verordnung (Rezept) für Krankheitskostenvollversicherte Mitglieder der SDK erstattet.
Auf der BfArM-Webseite werden die DiGA sowie die Anwendungsbereiche im Detail beschrieben. Hierzu gehören beispielsweise Informationen über welche Plattformen die Anwendung genutzt werden kann oder auch Informationen zu den positiven Versorgungseffekten der jeweiligen digitalen Anwendung.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen rund um die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben wir für Sie in unserem FAQ zusammengefasst.