Häufig gestellte Fragen zu digitalen Gesundheitsanwendungen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu digitalen Gesundheitsanwendungen.

FAQ

Illustration einer Person mit ihrem Schatten, die eine Glühbirne präsentiert

Die Erstattung erfolgt wie in Ihrem Tarif vereinbart. Ist eine ggf. vereinbarte prozentuale oder absolute jährliche Selbstbeteiligung noch nicht ausgeschöpft, ziehen wir diese vom Erstattungsbetrag ab.

Nein, erstattet werden die Kosten der DiGA.

Zu inhaltlichen oder funktionellen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den DiGA-Hersteller. Die Kontaktdaten sowie viele nützliche Informationen erhalten Sie direkt über das DiGA-Verzeichnis diga.bfarm.de/de.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Leistungsservice der SDK auf: leistung@sdk.de oder telefonisch 0711 7372 7122). Wir prüfen gerne, ob eine Erstattung möglich ist (siehe auch FAQ-Frage: Werden auch Apps erstattet welche nicht im DiGA-Verzeichnis gelistet sind?).